Viele Reisende mögen es, wenn sie sich um nichts kümmern müssen. Sie schätzen die Sicherheit eines durchorganisierten Urlaubs, den Transfer zu Hotel, eine festgelegte Reiseroute und ausführliche Informationen zu den Sightseeing-Optionen vor Ort. Eine Pauschalreise grenzt sich jedoch vor allem rechtlich von individuell organisierten Reisen ab. Denn der Gesetzgeber hat Pauschalreisen ganz besonders abgesichert. Der Reiseveranstalter muss in schwierigen Situationen den Reisenden beistehen und beispielsweise frühere Rückflüge organisieren, wenn es die Sicherheitslage erfordert. In vielen Fällen, vor allem bei Reisewarnung nach Buchung, besteht für Pauschalreisende die Möglichkeit einer Umbuchung oder Stornierung ohne Gebühren.
Selbst im ungünstigsten Fall – nämlich dann, wenn der Reiseveranstalter plötzlich Insolvenz anmeldet – sind Pauschalurlauber sicher. Durch den Deutschen Reisepreissicherungsfonds bzw. - bei kleineren Anbietern - eine andere anerkannte Versicherungsgesellschaft sind alle Gelder zu 100% abgesichert und werden rückerstattet. Auch eine Rückholung aus dem Urlaubsland ohne Zusatzkosten ist garantiert.
Pauschalreise ist nicht immer 08/15-Strandurlaub
Pauschalreisen haben ein langweiliges Image. Charterflug, Bettenburg und Massenabfertigung – so stellen sich viele einen Pauschalurlaub vor. Das ist allerdings schon seit langer Zeit überholt. Pauschal bedeutet eigentlich nur, dass aus einer Hand verschiedene Leistungen als Paket bezogen werden. Die Flexibilität ist hier extrem groß, selbst bei den „gewöhnlichen“ Katalogangeboten. Inzwischen gibt es auch Anbieter, die eine komplett frei geplante Reise als Pauschalreise bündeln und somit all deren Vorteile und trotzdem absolute Individualität bieten.
Das Geheimnis des X in den Namen von Reiseanbietern
Neben den klassischen Pauschalreisen, bei denen die Reiseveranstalter Kontingente für Flüge und Hotelzimmer reservieren und dann als Paket verkaufen, gibt es auch die sogenannten X-Veranstalter.
Diese sind oftmals am X im Markennamen zu erkennen, aber auch Bezeichnungen wie „dynamisch“ oder „individuell“ sind gebräuchlich. Ihre Reiseangebote werden zum Zeitpunkt der Buchung auf Verfügbarkeit der einzelnen Leistungen geprüft und zum tagesaktuellen Preis als Paket geschnürt. Die Vorteile der Pauschalreise sind hier in vollem Umfang enthalten, allerdings sind Umbuchungen oft nicht und Stornierung nur mit recht hohen Kosten möglich. Zumeist ist die zu leistende Anzahlung deutlich höher als bei klassischen Pauschalreisen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die sich häufig aber nicht auf den ersten Blick erschließen. Bei einer Buchung im Reisebüro ist der Reisende immer auf der sicheren Seite und erlebt im Ernstfall keine böse Überraschung.
Vorsicht bei Buchung von „Flug+Hotel“
Mit der Überarbeitung des Reiserechts im Jahr 2018 wurde eine weitere Kategorie – die sogenannten „
Verbundenen Reiseleistungen“ – eingeführt. Diese werden oft auf Onlineportalen angeboten, wenn bei einer Flugsuche „jetzt Hotel dazu buchen“ angezeigt wird.
Dies erscheint wie eine Pauschalreise, ist es aber nicht, da hier zwei (oder mehr) getrennte Verträge geschlossen werden. Auch wenn am Ende die Kosten in einer Summe bezahlt werden, bleiben es getrennte Vertragsverhältnisse. Ein Insolvenzschutz wie bei der Pauschalreise besteht hier nicht bzw. nur eingeschränkt und auch eine Beistandspflicht des Veranstalters für die gesamte Reise ist nicht vorgesehen, da es sich um mehrere Einzelverträge handelt. Sollte es während der Reise zu Problemen kommen, sind die Reisenden auf sich allein gestellt.
Wie kann ich eine solchen Reiseform erkennen? Sobald mehr als ein Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotel, Mietwagenfirma etc.) mit Einzelpreisangabe auf einer Zusammenfassung erscheint, sollte man misstrauisch werden. Da der Vermittler bei einer Pauschalreise angeben muss, dass es sich um „verbundene Reiseleistungen“ handelt, ist hier auf den entsprechenden Hinweis zu achten.
Grundsätzlich abzuraten ist von dieser Reiseform absolut nicht. Auch im Reisebüro wird durchaus in passenden Konstellationen solch ein Angebot unterbreitet. Die Reisenden sollten sich jedoch über die Risiken im Vorfeld bewusst sein und entsprechende Beratung einfordern.
Flex-Option statt Reiserücktrittsversicherung?
Durch die teilweise unkalkulierbare Lage in der Corona-Pandemie entstanden die sogenannten Flex-Optionen bzw. Flex-Tarife. Sie ermöglichen kurzfristige Umbuchungen und Stornierungen ohne Gebühren. Beim Flex-Tarif sind diese Möglichkeiten bereits im Reisepreis enthalten, bei der Flex-Option können sie gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden. Dieser wird bei Stornierung nicht erstattet. Diese Tarife und Optionen sind allerdings nur direkt bei Reisebuchung möglich, nicht mehr nachträglich.
Die Regeln und Preise sind so unterschiedlich, dass hier eine professionelle Beratung besonders wichtig ist. Es kommt nämlich auch auf den Zeitpunkt der Buchung an, damit dieser Schutz überhaupt greift.
Machen diese Flex-Tarife eine Reiserücktrittsversicherung also überflüssig?
Die Flex-Tarife und -Optionen enden, je nach Veranstalter, zwischen sieben und 40 Tage vor Antritt der Reise. Ab diesem Moment sind Umbuchungen und Stornierungen kostenpflichtig. Das kann durch die Kurzfristigkeit wirklich ins Geld gehen. Reiserücktrittsversicherungen treten zwar nur bei bestimmten Gründen ein. Krankheit oder gar Tod naher Angehöriger, ein Krankenhausaufenthalt oder Schaden am Eigentum können allerdings jeden treffen. Da Reisebüros vom Gesetzgeber sogar zum aktiven Hinweis auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseversicherung verpflichtet sind, ist die Beratung durch Profis auch hier wirklich zu empfehlen. Denn eine gute Beratung zielt nicht auf das Maximum an Provision für den Verkäufer ab, sondern auf die am besten passende Option zum besten Preis für den Kunden.
Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber hat Reisebüros auch zur Unterstützung bei der Einreichung von Versicherungsschäden verpflichtet, wenn die Versicherung von ihnen vermittelt wurde. Das Reisebüro hilft also im Falle eines Falles auch bei der Kommunikation mit dem Versicherer.
Erdbeben, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Virus und Waldbrände….
Kann ich jederzeit kostenfrei stornieren?
Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar:
Nein!
Natürlich ist es unzumutbar eine Reise anzutreten, wenn im Urlaubsgebiet gerade der Ausnahmezustand herrscht. Wer aber auf eigene Faust eine Stornierung vornimmt, bleibt am Ende meist auf den Kosten sitzen. Denn es gilt der Grundsatz: Der Kunde kann jederzeit den Reisevertrag kündigen…nur eben nicht kostenfrei!
Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts stornieren die Reiseveranstalter Pauschalreisen von sich aus. Hier wird davon ausgegangen, dass der Urlaub für die Reisenden unzumutbar ist. Da es aber nach Eintritt der Lage einen Moment dauert, bis alles in die Wege geleitet ist (und oftmals auch noch Evakuierungen organisiert werden müssen), erfolgt die Absage nach Abreisedatum nach und nach. Hier gilt also als oberste Devise: nicht nervös werden - und auf Mitteilung von Seiten des Reiseveranstalters warten. Bei Buchung im Reisebüro übernimmt dieses die Kommunikation und erhält zumeist auch frühzeitig vom Veranstalter weitere Informationen. Die Reisebüro-Profis kennen sich auch im Reiserecht aus und helfen bei der Bewertung der Situation.
Ganz wichtig ist, dass die Reisewarnung nicht bereits zum Zeitpunkt der Buchung bestanden haben darf. Das hat sich während der Pandemie gezeigt, da aufgrund der langen Dauer diese nicht mehr als überraschendes Ereignis zu sehen war und Reisende sich über mögliche Einschränkungen bewusst gewesen sein müssen.
Liegt lediglich eine Empfehlung des Auswärtigen Amtes vor, von Reisen in das Gebiet abzusehen, berechtigt diese nicht zu einem kostenfreien Rücktritt, egal wie groß die persönliche Sorge sein mag. Wurde ein flexibler Tarif gebucht, ist innerhalb der Fristen, eine Umbuchung oder Stornierung auch in diesem Fall möglich, da kein Grund angegeben werden muss.
© Michael Luh, SIGHTLIVING e.K., 2024 - Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung.